Ein Recht auf Krankenversicherung
Gesetzliche oder private Krankenversicherung. Wie komme ich da wieder rein?
Man sollte es gar nicht glauben, aber in Deutschland leben mindestens 200.000 Menschen ohne eine Absicherung im Krankheitsfall. Bei den Kosten, die notwendige ärztliche Versorgung oder eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus bekanntermaßen verursachen, ist es müßig, darauf hinzuweisen, dass ein nicht vorhandener Versicherungsschutz im Krankheitsfall erhebliche Kosten verursacht, die dann ja von der krank gewordenen Einzelperson zu tragen sind und diese dann oft in die Überschuldung treibt.
Bei der Beantwortung der Frage, auf welche Weise die Menschen den Krankenversicherungsschutz verloren haben, trifft man auf die unterschiedlichsten Lebensgeschichten.
Mögliche Ursachen für fehlenden Krankenversicherungsschutz können
- zum Beispiel das Auseinandergehen einer Beziehung sein, wenn ein Partner bislang durch den anderen Partner mitversichert war und vergessen hat, sich um einen eigenen Krankenversicherungsschutz zu kümmern.
- Betroffen sind weiter Personen, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, aber weder einen Job, noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
- Betroffen sind aber auch viele Selbstständige, die wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten ihres Betriebes ihre Versicherungsbeiträge nicht mehr zahlen konnten und dadurch ihren Versicherungsschutz verloren haben.
- Ohne Versicherungsschutz sind oftmals auch Menschen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben und wieder nach Deutschland zurückkehren.
Bislang galt die Regelung: Wer als freiwillig Versicherter zwei Monate seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachgekommen ist, hat seinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung verloren. Danach war eine Rückkehr nicht mehr möglich.
Ab dem 01.04.07, bzw. 01.07.07 erhalten jedoch alle Nichtversicherten das Recht auf eine Krankenversicherung. Ob in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse hängt davon ab, ob jemand früher gesetzlich oder privat versichert war. Auch Personen, die bislang weder gesetzlich noch privat versichert waren, können sich jetzt krankenversichern. Alle haben nicht nur das Recht, sondern alle sind verpflichtet, sich gegen das Krankheitsrisiko abzusichern.
Seit dem 1. April 2007 gilt der umfassende Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung. Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen die Nichtversicherten aufnehmen und dürfen keinem ihrer Mitglieder mehr kündigen.
Ab dem 1. Juli 2007 können sich Nichtversicherte in der privaten Krankenversicherung versichern, wenn sie dieser zuzuordnen sind. Und ab dem 1. Januar 2009 gilt fr alle Nichtversicherten, auch wenn sie der Privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, die Pflicht, sich zu versichern. Nachzügler" müssen entweder Beiträge nachentrichten oder mit Prämienzuschlägen rechnen. Wer Beiträge nicht zahlt, obwohl er dazu wirtschaftlich in der Lage wäre, fällt nicht aus den medizinischen Leistungen heraus, bekommt aber nur eine Notbehandlung.
Ab dem 01.04.2007 müssen Personen, die zuletzt in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, von ihrer ehemaligen gesetzlichen Krankenkasse oder deren Rechtsnachfolgerin aufgenommen werden.
Ab dem 1. Juli 2007 können sich Menschen ohne Versicherungsschutz, die zuletzt privat krankenversichert waren, in einem modifizierten Standardtarif der Privaten Krankenversicherung versichern. Das betrifft auch diejenigen, die bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind. Auch sie können in einen modifizierten Standardtarif der PKV eintreten.
Ab dem 1. Januar 2009 gilt auch für alle Nichtversicherten, die der Privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, die Pflicht, eine Versicherung abzuschließen. Dies kann im Basistarif sein, den dann alle privaten Versicherungen anbieten müssen, oder in einem anderen Krankheitskostentarif. Eine Versicherung im Basistarif für Nichtversicherte darf von den privaten Krankenversicherungsunternehmen nicht abgelehnt werden.
Was versteht man unter Standardtarif?