Mahnbescheid

27.06.2012

Der Mahnbescheid markiert den Beginn des gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Gläubiger beantragt bei Gericht den Mahnbescheid unter Angabe der gesammten Forderung, geteilt in Zinsen, Kosten und Hauptforderung. Der Schuldner hat jetzt die Möglichkeit, die Forderung zu prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen, entweder gegen die gesamte Forderung oder gegen Teile der Forderung. Zu prüfen wäre beispielsweise, ob gegen geltend gemachte Inkasso-Kosten Widerspruch eingelegt werden soll, wenn zusätzlich Rechtsanwaltsgebühren berechnet werden. Näheres siehe unter: Mahnverfahren, vereinfachtes.