Mahnung

27.06.2012

Wenn der Schuldner eine Mahnung vom Gläubiger erhält, befindet sich der Schuldner ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlung im Verzug. Eine Mahnung ist nicht notwendig, wenn durch ein Kalenderdatum (z.B. in einem Vertrag oder auf der Rechnung) festgelegt ist, bis wann die Forderung vom Schuldner zu begleichen ist.