Lastschrift

27.06.2012

Die Lastschrift ist das Gegenteil der Überweisung. Der Kontoinhaber ermächtigt den Zahlungsempfänger durch eine schriftliche Einzugsermächtigung bis auf Widerruf einmalig oder regelmäßig einen bestimmten Betrag (z.B. die Kreditrate, einen Mitgliedsbeitrag) von seinem Konto abzubuchen. Da die Einzugsermächtigung vom Zahlungsempfänger der Bank nicht vorgelegt werden muss, kann man der Lastschrift innerhalb von sechs Wochen widersprechen, um Missbrauch auszuschließen. Der Zahlungsbetrag wird dann dem Konto des Empfängers wieder belastet und an die Bank des Zahlenden zurückgegeben und dort dem Konto des Zahlenden wieder gutgeschrieben.