Insolvenzmasse

27.06.2012

Zur Insolvenzmasse gehören alle pfändbaren Vermögenswerte, die der Schuldner zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens besitzt und die er während der gesamten gerichtlichen Insolvenzverfahrens erwirbt (siehe auch §§ 35, 36 InsO).Aus der Insolvenzmasse werden zunächst die Verfahrenskosten bezahlt und dann findet die Verteilung der Insolvenzmasse entsprechend des vorgelegten Planes anteilig an die Gläubiger statt.