BGH Versäuminsurteil zur Anfechtung von Zahlungen für Geldstrafen

25.09.2014

Der BGH hat am 10.07.2014 (IX ZR 280/13) über die Anfechtbarkeit von Zahlungen auf Geldstrafen eine Entscheidung getroffen:

Leitsatz: Begleicht der Schuldner im Wissen um seine Zahlungsunfähigkeit eine Geldstrafe, kann die Vorsatzanfechtung durchgreifen, wenn die Strafvollstreckungsbehörde über die ungünstige Vermögenslage des Schuldners unterrichtet ist. Das vollständige Versäumnisurteil finden Sie hier: juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py

Dieses Urteil sollte auch innerhalb der Beratungsstellen diskutiert werden, die vom Amtsgericht Zahlungen aus Bußgeldern zugesprochen bekommen. Ab wann hat die Beratungsstelle Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit (z.B. bei einer nicht pünktlich bezahlten Rate)? Besteht die Gefahr, dass diese Zahlungen von den Insolvenzverwaltern angefochten und zurück gefordert werden können?