Unterhaltsberechtigte trägt bei Insolvenz des Unterhaltsschuldners die Darlegungslast für sämtliche Voraussetzungen eines Anspruchs aus §§ 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 170 StGB

15.07.2014

Der Infodienst-Schuldnerberatung hat eine nicht rechtskräftige Entscheidung des OLG Hamm (Rechtsbeschwerde ist anhängig beim BGH -XII ZB 176/14-) veröffentlicht. Diese führt zeitlich genau zur Verschärfung des § 302 InsO zum 1.7.2014 passend in die zentralen Fragen der deliktischen Unterhaltsforderung ein. Nachfolgend der gesamte Text: www.infodienst-schuldnerberatung.de/startseite/rubriken/verbraucherinsolvenzrecht/2014/unterhaltsberechtigte-traegt-bei-insolvenz-des-unterhaltsschuldners-die-darlegungslast.html