Kein Erlöschen eines P-Kontos durch Insolvenzeröffnung
03.12.2013
Ein Pfändungsschutzkonto erlischt nicht durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kontoinhabers. LG Verden, Urt. v. 19. 9. 2013 – 4 S 3/13, ZIP 2013, 923
Siehe dazu die Anmerkungen unter www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2013/lg-verden-kein-erloeschen-eines-p-kontos-durch-insolvenzeroeffnung/