Aktuelle Entscheidung des BGH zur Verwirkung einer Forderung

03.12.2013

Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt. (BGH, Beschluss vom 09.10.2013, XII ZR 59/12)

Anmerkung: Die Verwirkung spielt in der Schuldnerberatung zwar eine untergeordnete Rolle. Dennoch wird es durch das Urteil wichtiger, dass nach einem erfolgreichen Vergleich der Titel vom Gläubiger angefordert wird.