Musterbriefe der Verbraucherzentrale zum P-Konto

29.08.2013

Der Bundesgerichtshof hat inzwischen in einigen wichtigen Fragen rund um das Thema Pfändungsschutzkonto höchstrichterliche Entscheidungen getroffen. Die meisten Entscheidungen gehen auf Initiativen der Verbraucherzentrale zurück.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun einige Musterbriefe veröffentlicht, die die zentralen Entscheidungen des BGH zum Thema haben:

- Keine gesonderten Entgelte für die Führung eines P-Kontos
- Keine automatische Kündigung von Dispokredit und Kreditkarte
- Keine Leistungseinschränkungen bei der Führung des P-Kontos

Der BGH hat die Rechte der Verbraucher unmissverständlich klargestellt. Ein P-Konto darf demnach nicht mit Nachteilen und Einschränkungen für die Kunden verbunden sein. Betroffene sollten überhöhte Entgelte seit Beginn ihrer Erhebung zurückfordern und automatischem Dispo-Entzug oder gekappten Leistungen etwa beim Lastschriftverfahren oder beim Onlinebanking widersprechen.

>>> Musterbriefe der VZ NRW