Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft

29.07.2013

Inzwischen wurde auch das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (KVBeitrSchG)" im Bundesgesetzblatt Nr. 38 vom 18.07.2013, S. 2423, veröffentlicht. Gem. Artikel 6 des Gesetzes tritt es somit am 01. August 2013 in Kraft.

Das Gesetz sieht eine Reihe von Erleichterungen von beitragsäumigen Versicherungspflichtigen vor. So. sollen zum Beispiel die Krankenversicherungen gem. § 256a des Gesetzes auf Antrag bis zum 31.12.2013 die bisher aufgelaufenen alten Beitragsschulden und Versämniszuschläge erlassen. Zukünftig wird zudem nur noch ein Säumniszuschlag von 1% monatlich auf Beitragsschulden erhoben, anstatt wie bisher 5 % im Monat.

>>> Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (KVBeitrSchG)