Reform der Prozesskostenhilfe bestätigt

27.06.2013

Die vom Bundestag beschlossene Reform der Prozesskostenhilfe bleibt unverändert. Bund und Länder haben sich gestern im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, das Gesetz zu bestätigen. Die vom Bundesrat in seiner Anrufung am 7. Juni 2013 geforderte Entlastung der Justizhaushalte wird nicht weiter verfolgt.

Da der Vermittlungsausschuss keine Änderungen an der Reform der Prozesskostenzhilfe vorschlägt, muss sich der Deutsche Bundestag auch nicht mehr damit befassen - das unveränderte Gesetz wird direkt dem Bundesrat zugeleitet. Dieser entscheidet am 5. Juli 2013 über die Möglichkeit, Einspruch dagegen einzulegen. Verzichtet er darauf, kann die Reform wie geplant am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Der Bundestag hatte am 16.Mai 2013 die Reform des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (17/11472) in der entschärften Fassung des Rechtsausschusses (17/13538) beschlossen. Damit werden im PKH-Verfahren weder die Freibeträge gekürzt noch die Ratenzahlungshöchstdauer verlängert. Auch dürfen die Gerichte nicht wie ursprünglich geplant Auskünfte Dritter einholen und Zeugen oder Sachverständige vernehmen, um die Bedürftigkeit des Antragstellers zu klären. Der Bundesrat hatte das Gesetz in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Nach Auffassung des Bundesrats müssten die Justizhaushalte der Länder wesentlich stärker als bisher vorgesehen finanziell entlastet werden.