Neue Pfändungsfreigrenzen: P-Konto-Bescheinigung und Pfändungsrechner des Forums

27.06.2013

Zum 01.07.2013 treten die geänderten Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO in Kraft.  Der Pfändungsrechner im Forum wird zum 01. Juli entsprechend umgestellt, so dass ab dann die aktuellen Pfändungsbeträge berechnet werden können.

Die neuen Pfändungsfreigrenzen haben natürlich auch Auswirkungen auf die Pfändungsfreibeträge auf dem P-Konto gem. § 850k Absatz 2 ZPO. Deshalb müssen die entsprechenden Grundfreibeträge in der P-Konto-Bescheinigung ab dem 01. Juli angepasst werden.

Ab 01.07.2013 gelten folgende Freibeträge:

Grundfreibetrag des Schuldners: 1.045,04 EUR
Freibetrag für die erste Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird: 393,30 EUR
Freibetrag für jede weitere Person, der aufgrund Gesetzes Unterhalt gewährt wird: 219,12 EUR

Entsprechend wurde die Musterbescheinigung der AG SBV geändert, die wir hier zum Download zur Verfügung stellen:

>>> P-Konto-Bescheinigung ab dem 01.07.2013 (Excel-Datei)