Kurz vor knapp: Bundestag beschließt über "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken"

24.06.2013

Buchstäblich in letzter Minute steht am Donnerstag, den 27.06.2013 das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" im Bundestag zur Abstimmung. Um 23:55 Uhr wird zunächst eine 30-minütige Debatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung um unseriöse Geschäftspraktiken im Bereich des Abmahnwesens, der Telefonwerbung und des Inkassos einzudämmen, stattfinden, bevor dann über den Gesetzentwurf abgestimmt wird.

Hinsichtlich des Inkassowesens enthält das Gesetz Vorschriften zu einer größeren Transparenz bei der Forderungsbeitreibung durch Inkassounternehmen und Mahnanwälten, Bußgeldvorschriften und eine Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung zur Regelung zur Höhe von Inkassogebühren.

Zur Abstimmung liegen dem Bundestag auch ein Gesetzentwurf (17/6482) des Bundesrates zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung vor sowie als  Unterrichtung (17/13429) eine Stellungnahme der Länderkammer und die Gegenäußerung der Bundesregierung.
Darüber hinaus werden die Abgeordneten dann über zwei Gesetzentwürfe (17/6483, 17/12620) und zwei Anträge von Linksfraktion (17/9746) und Bündnis 90/Die Grünen (17/11837) zur Eindämmung des Missbrauchs des Abmahnwesens sowie des unseriösen Inkassos auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (17/14036) entscheiden.