Erleichterungen für Schuldner von Krankenversicherungen beschlossen

15.06.2013

Gesetzlich Versicherte, die mit ihren Krankenversicherungsbeiträgen im Rückstand sind, können mit Entlastungen rechnen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag ein Gesetz, wonach der bisher geltende Säumniszuschlag von monatlich fünf Prozent des ausstehenden Beitrags auf ein Prozent gesenkt wird. Zudem sollen Schulden teilweise erlassen sowie die Rückzahlung durch Stundung erleichtert werden.
Hintergrund ist die Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2007 in der gesetzlichen und 2009 in der privaten Krankenversicherung. Hunderttausende Menschen haben bisher hohe Beitragsschulden angehäuft, die zum großen Teil auf die wucherartig hohen Säumniszuschläge zurückzuführen sind.
Das Gesetz kann noch von der rot-grünen Mehrheit im Bundesrat gestoppt werden, da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt. "Wir haben Signale, dass sich der Bundesrat dem Gesetz nicht in den Weg legen wird", sagte der Abgeordnete Johannes Singhammer von der CSU.

>>> Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung (Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses)

>>> Pressemeldung des Gesundheitsministeriums mit Erläuterungen zum Gesetz