Trotz Bedenken: Bundesrat wird keinen Einspruch gegen InsO-Reform einlegen

31.05.2013

Obwohl der Rechtsausschuss des Bundesrates Bedenken gegen die vom Bundestag verabschiedete InsO-Reform geäußert hat, empfiehlt er dem Bundesratsplenum, keinen Einspruch gegen das "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" einzulegen (BR-Drucksache 380/1/13) .
In der "Erläuterung zum Tagesordnungspunkt 22" heißt dazu wörtlich: "Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.
Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, eine Entschließung zu fassen. Darin soll die Besorgnis zum Ausdruck gebracht werden, dass die Erhöhung der Mindestbefriedigungsquote von 25 auf 35 Prozent der Gläubigerforderungen nicht dazu beiträgt, das Ziel des Gesetzes redlichen Schuldnern einen baldigen Neustart zu ermöglichen und besonderes Engagement beider Rückzahlung zu belohnen - zu erreichen. Außerdem solle man sich bereits jetzt Maßnahmen für den Fall vorbehalten, dass die Evaluation ergebe, dass von der Restschuldbefreiung nicht in nennenswertem Umfang Gebrauch gemacht werde.”