Ab 1. Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen

08.04.2013

Heute wurde die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit gelten ab dem 1. Juli 2013 höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.
Ab dem 1. Juli 2013 beträgt der monatlich unpfändbare Grundbetrag 1.045,04 EUR (bisher: 1.028,89 EUR). Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 393,30 EUR (bisher: 387,22 EUR) für die erste und um jeweils weitere 219,12 EUR (bisher 215,73 EUR) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienen als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil.
Die neue Pfändungstabelle finden Sie hier.
Anpassung des individuellen Kontopfändungsschutzes wegen neuer Pfändungstabelle zum 01.07.2013.
Die neue P-Kontenbescheinigung veröffentlichen wir demnächst.