Schuldenfalle Krankenversicherung soll entschärft werden

05.03.2013

In den gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es hundertausende säumiger Beitragspflichtiger, die nicht in der Lage sind, die fälligen Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen - vor allem Kleinselbstständige und Existenzgründer.

Für diese Nichtzahler erheben die Krankenkassen einen horrenden Säumniszuschlag von 60(!) % jährlich, der so Im Sozialgesetzbuch V festgelegt wurde.   Bei den Hauptzollämtern als Inkassostelle der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen stieg die Zahl der Vollstreckungsfälle zuletzt auf rund 1,6 Millionen im Jahr. Nicht gezahlte Beiträge eines einzelnen Versicherten können dabei immer wieder als neue Fälle in die Statistik eingehen. Rückstände von insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro sind aufgelaufen, die in der regel kaum beigetrieben werden können.  In bestimmten Konstellationen müssen nach vier Jahren 12.988 Euro nachgezahlt werden – davon allein 6968 Euro Säumniszuschlag. In anderen beläuft sich der Zuschlag auf 10.479 Euro bei 19.510 Beitragsschulden insgesamt.

Den Betroffenen verspricht die Koalition jetzt Hilfe. Die Säuminiszuschläge sollen noch vor Ende der Legislaturperiode von 60% auf 12% gesenkt werden. "Für die dreht sich die Beitragsspirale immer schneller", sagt der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn. "Deshalb müssen wir das Gesetz schnell ändern." Die Krankenkassen begrüßen die Pläne verhalten. Ihnen hilft es wenig, wenn sich die Schulden immer höher auftürmen.

Auch für Privatversicherte in der Schuldenfalle verspricht die Koalition Abhilfe. 146.000 von ihnen zahlen laut dem Gesetzentwurf nicht. Sie sollen nun in einen Notlagentarif wechseln, der nur rund 100 Euro kostet, aber sehr abgespeckte Leistungen bringt. Altersrückstellungen sollen anders als sonst bei den Privatkassen nicht aufgebaut werden.