Regierungskoalition einigt sich endgültig auf ein "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken"

30.01.2013

Die Süddeutsche Zeitung meldet, dass nach monatelangen Verzögerungen sich die Regierungskoalition auf ein "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" geeinigt hat. Vor allem um das Vorgehen gegen das Abmahnunwesen hatte es Zwist unter den Koalitionspartnern gegeben.
Ziel des Gesetzes ist, dass Verbraucher bei Geschäften im Internet und am Telefon nicht mehr so leicht über den Tisch gezogen werden können. Auch vor dubiosen Inkasso-Methoden und abmahnwütigen Anwälten sollen sie besser geschützt werden.
Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen werden, sollen künftig erst dann wirksam werden, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden, schreibt die Zeitung. 
Auch dem Abmahnwahn im Internet sollen Schranken gesetzt werden. Anwälte dürfen privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal eine Gebühr plus Auslagenpauschale und Umsatzsteuer in Höhe von 155,30 Euro in Rechnung stellen. Wer allerdings in gewerblichem Ausmaß Urheberrechte verletzt, muss auch weiterhin die volle Gebühr zahlen. Zudem hat die Union durchgesetzt, dass in der Abmahnung detailliert aufgelistet sein muss, wie der konkrete Internetanschluss ermittelt worden sei.
Gegen unseriöses Inkasso soll mit mehr Transparenz, strengerer Aufsicht und mit höheren Bußgeldern vorgegangen werden. Allgemein müssten Inkassofirmen künftig detailliert angeben, wie sich ihre Forderungen und zusätzliche Gebühren zusammensetzen. Auch eine strengere Aufsicht über Geldeintreiber sowie höhere Bußgelder sind geplant. Die Bußgelder bei Verstößen können bis zu 50.000 Euro betragen.
In einer Pressemitteilung begrüßte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das "Anti-Abzocke-Gesetz". Das Gesetz biete mehr Schutz für die Verbraucher vor Abzocke im Internet. Das Problem unseriöser Inkasso-Praxis habe die Politik nach Auffassung des vzbv viel zu lange ignoriert. Eine Untersuchung der Verbraucherzentralen habe im vergangenen Jahr "den Finger in die Wunde gelegt". Das Justizministerium habe danach schnell reagiert und wolle nun wichtige Regeln auf den Weg bringen.
Läuft alles nach Plan, soll der Gesetzentwurf am 6. Februar im Bundeskabinett verabschiedet werden. Das wäre der letztmögliche Termin, damit das Gesetz noch vor der Sommerpause das gesamte parlamentarische Verfahren durchlaufen und rechtzeitig beschlossen werden kann. Das Gesetz bedarf keiner Zustimmung durch den Bundesrat.