Reform der Verbraucherinsolvenz trifft im Bundestag auf teilweisen Widerspruch

30.11.2012

Der Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" mit der das Verbraucherinsolvenzverfahren reformiert werden soll, wurde am 29.11.2012 im Bundestag in erster Lesung behandelt. Es fand zwar keine öffentliche Aussprache statt, die Beiträge wurden lediglich zu Protokoll gegeben. Das Protokoll liegt jedoch bereits vor. In Anlage 8 werden die Redebeiträge der verschiedenen Abgeordneten und der Bundesjustizministerin wiedergegeben. Daraus ergibt sich, dass der Gesetzesentwurf nicht auf einhelligen Zuspruch stößt.Hinsichtlich des Hauptreformanliegens, einer Verkürzung des Verfahrens auf drei bzw. fünf Jahre, wenn eine 25%-Quote errreicht bzw. die Verfahrenskosten getilgt sind, stößt bei der Oppostition auf Widerspruch. Sie sieht ähnlich wie die Verbraucher- und Schuldnerberatungsverbände die Gefahr, dass lediglich ein sehr kleiner Teil der Überschuldeten in der Lage sei, innerhalb von drei Jahren die geforderte Quote aufzubringen, um in den Genuss einer Verfahrensverkürzung zu kommen. "Es ist daher zu befürchten, dass mit der 25-Prozent-Regelung eine neue Zweiklassengesellschaft der Insolvenzschuldner geschaffen wird," so Sonja Steffen von der SPD. "Dennoch," so Steffen, "ist eine verkürzte Verfahrensdauer nicht per se abzulehnen. Der Gesetzentwurf bietet die Chance, in die Diskussion über die Verfahrenslänge einzusteigen. Hier ist zu fragen und zu untersuchen, welche Dauer für ein Leben unter dem staatlichen Zwang der Insolvenz angemessen ist, welche Anreize tatsächlich notwendig sind und wie ein vernünftiger Ausgleich zwischen den Interessen von Schuldnern und Gläubigern geschaffen werden kann."Die Abschaffung bzw. der Wegfall des ursprünglich geplanten außergerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens wurde ebenfalls von den Oppostionsparteien kritisiert. Sie sieht hier "erheblichen Nachbesserungsbedarf". Selbst die Abgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker von der CDU/CSU hat die Kritik an diesem Vorhaben erkannt und aufgegriffen. Sie kündigte an "Die Schuldnerberatungsstellen weisen allerdings darauf hin, dass das Ziel einer Stärkung der außergerichtlichen Einigung durch den Wegfall der gerichtlichen Zustimmungsersetzung aus ihrer Sicht gefährdet erscheint. Dies und die weiteren Vorschläge der sogenannten Stephan-Kommission sollten wir in den anstehenden Beratungen nochmals im Detail prüfen.
Protokoll der 211. Bundestagssitzung vom 29.11.2012 (hier siehe Anlage 8) (PDF)