Aufruf der BAG Schuldnerberatung und des AK InsO: Aktiv werden in Sachen Reform der Verbraucherinsolvenz!

20.11.2012

Die Bundesregierung hat in Ihrer Stellungnahme zur Positionierung des Bundesrats (siehe unsere Meldung vom 05.11.2012) deutlich gemacht, dass sie einerseits an dem sogenannten "Anreizsystem" festhält, dass Schuldnern bei Erfüllung einer bestimmten Quote eine "vorzeitige" Restschuldbefreiung ermöglicht. Diese Quoten erreichen in der Praxis der Schuldnerberatung jedoch nur die allerwenigsten. Der Grundsatz der Gleichbehandlung (Neustart für alle Überschuldeten) wird durch die Fokussierung auf wenige solvente Schuldner ersetzt.
Zugleich beharrt die Regierung auf der Verschärfung von Versagungsgründen - ohne dass nachprüfbare Belege für einen verbreiteten Missbrauch des Insolvenzverfahrens vorhanden wären.
Ferner beharrt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung auf den Wegfall des Zustimmungsersetzungsverfahrens. Dieses sei wegen der massiven Kritik in den zu dem Referentenentwurf eingegangenen Stellungnahmen verworfen worden. Dem ist entgegenzuhalten, dass keine der von den Verbänden veröffentlichten Stellungnahmen zum Referentenentwurf eine Kritik an dem Zustimmungsersetzungsverfahren enthält. Die Teilnehmer des Deutschen Privatinsolvenztags am 2. November 2012 haben vielmehr mehrheitlich beschlossen, dass der gerichtliche Schuldenbereinigungsversuch mit der Möglichkeit der Zustimmungsersetzung beizubehalten und zu stärken ist.
Jetzt gilt es für alle Schuldnerberater(innen) aktiv zu werden und auf die weitere Entwicklung Einfluss zu nehmen !
- Für Überschuldete und die Beratungspraxis bleibt die ungewisse Hoffnung auf Korrekturen im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Bundestag. Hierzu sollten die Fachkräfte der Schuldner- und Insolvenzberatung tätig werden und den Abgeordneten die Konsequenzen aus den "Reform"-Plänen für die Lebenssituation Überschuldeter und die Arbeit der Beratungsstellen deutlich machen. Dies kann etwa durch kurze Fallskizzen geschehen, in denen die Auswirkungen der geplanten Reform auf die von Überschuldung betroffenen Haushalte deutlich gemacht werden. Die Kontaktdaten Ihrer örtlichen/regionalen Abgeordnete finden Sie unter:www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/listeBundesland/index.html
Der AK-InsO der AG SBV hat einen Briefentwurf abgestimmt, mit dem Sie Ihre Abgeordneten kontaktieren, auf die drohende Entwicklung aufmerksam machen und zur Beachtung der Argumente der Schuldnerberatung auffordern können. Das Forum Schuldnerberatung empfiehlt, dieses Schreiben nicht nur Ihren örtlichen Abgeordneten zukommen zu lassen, sondern auch allen Mitgliedern des Rechtsausschusses des Bundestages, da letztendlich in diesem Ausschuss die Entscheidung fällt, welcher endgültige Gesetzesentwurf dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt wird. Auf dieser Seite finden Sie die Namen der Mitglieder des Rechtsauschusses:www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/mitglieder.html

Briefentwurf des AK Inso der AG SBV (Word-Dokument)
Briefentwurf des AK Inso der AG SBV (PDF-Dokument)