InsO-Reform erreicht Bundestag - Bundesregierung beharrt auf die Abschaffung des Schuldenbereinigungsplans

05.11.2012

Wie Wolfgang Schrankenmüller vom AK InsO der AG SBV heute mitteilt, hat die Bundesregierung am 31.10.2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte in den Bundestag eingebracht
"In ihrer Gegenäußerung (Anlage 4) zur Stellungnahme des Bundesrates (Anlage 3) bleibt die Bundesregierung dabei, das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren komplett zu verwerfen. Der Prüfbitte des Bundesrats, den im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 18. Januar 2012 vorgeschlagenen Weg der Zusammenführung des gerichtlichen und außergerichtlichen Einigungsversuches weiter zu verfolgen und die Zustimmungsersetzung in den außergerichtlichen Einigungsversuch vorzuverlagern, wird nicht entsprochen. Stattdessen setzt die Bundesregierung weiterhin auf die Einführung des - bisher nur bei Unternehmensinsolvenzen nach Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens möglichen - Insolvenzplanverfahrens auch im Verbraucherinsolvenzverfahren und glaubt, dass die Insolvenzpläne die Funktion des Zustimmungsersetzungsverfahrens übernehmen werden. Die befürchtete Zurückdrängung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens sei deshalb nicht zu erwarten."
Jetzt, so Schrankenmüller, liegt es an den Politikern im Deutsche Bundestag, sich mit dem Gesetzesentwurf zu befassen. Es bleibt zu hoffen, dass der Rechtsausschuss eine öffentlichen Anhörung durchführt und die Argumente gegen eine Schwächung der außergerichtlichen Schuldenbereinigung und für den Erhalt des Zustimmungsersetzungsverfahrens aufgreift. Die Schuldnerberatung tut gut daran, ihre Anliegen in geeigneter Form vorzubringen.
Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 31.10.2012