Bundesregierung weist Änderungsvorschläge des Bundesrates zur Insolvenzreform zurück

18.01.2008

Wie das Schuldnerfachberatungszentruf (SFZ) in Mainz meldet, lehnt die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des Bundesrates an der geplanten Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens weitgehend ab (siehe Pressemelmeldung vom 08.01.2008).
Die Länderkammer fordert in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf (16/7416) unter anderem, dass ein Schuldner die Kosten für den ihm zur Seite gestellten Treuhänder "vollständig aufbringt". Die Regierung hält dagegen, dass die daraus entstehende Belastung von einem Großteil der Schuldner nicht getragen werden könnte und ihnen den Zugang zum Entschuldungsverfahren versperren würde.
Unter anderem wurde auch der Ergänzungsvorschlag zu § 305 InsO abgelehnt. Dort war bei den Bundesratsberatungen die Formulierung entwickelt worden, dass nur eine qualöifizierte Bescheinigung (d.h. nach einem persönlichen Gespräch) den Eintritt in die masselose Entschuldungsphase ermöglichen sollte. Die Bundesregierung lehnt die Ergänzung ab mit der Begründung, dieses Erforderniss binde die ohnehin zu knappen Ressourcen der Schuldnerberatung Diese Ablehnung wird die Schuldnerberatung wahrscheinlich vor Finanzierungprobleme der Insolvenzberatung stellen, weil über Artikel 12 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in § 28 für die Bundesländer den einzigen Maßstab für Vergütungsregelungen bilden wird. Da für die bescheinigung nur eine Vergütung von 60 Euro vorgesehen ist, wird eine Erwirtschaftung halbwegs kostendeckender Mittel dann wohl kaum mehr möglich sein.