Zur Frage, wann eine Finanzberatung erlaubnispflichtig nach dem Rechtsberatungsgesetz ist

07.02.2008

Tätigkeiten zur Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung dar. Sie dürfen daher nur von Rechtsanwälten oder zugelassenen (öffentlichen und privaten) Personen und Stellen ausgeführt werden. Andere private Schuldner- oder Insolvenzberater sind hierzu nicht befugt und können für solche Leistungen daher grundsätzlich auch keine Vergütung fordern. LG Coburg, Beschluss vom 12.10.2007, 33 S 74/07