Deutscher Anwaltsverein fordert Nachbesserungen bei geplanter Reform der Verbraucherinsolvenz

18.02.2008

Anläßlich der ersten Lesung der geplanten Verbraucherinsolvenz im Deutschen Bundestag am 14.02.2008 hat der Deutsche Anwaltsverein (DAV) Nachbesserungen bei der Reform gefordert.
So sei der neue vorläufige Treuhänder häufig nicht erforderlich und die vorgesehene Vergütung verfassungsrechtlich bedenklich. Die Beteiligung völlig mittelloser Schuldner an den Verfahrenskosten sei unsozial. Darüber hinaus brauche eine sinnvolle Verbraucherentschuldung weiterhin eine sowohl öffentliche als auch anwaltliche Schuldnerberatung, deren finanzielle Absicherung zu klären ist. Pressemitteilung des DAV vom 15.02.2008