Erste Lesung der Reform der Verbraucherinsolvenz im Bundestag zeigt Diskussionsbedarf auf

19.02.2008

Am 14.02.2008 fand die erste Lesung des "Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen" im Deutschen Bundestag statt.
Während Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) den Entwurf vorstellte und verteidigte, zeigten die Debattenbeiträge der anderen Redner auf, dass im weiteren Gesetzgebungsprozess an einigen Punkten noch Diskussionsbedarf besteht. Besonders die Punkte des vorläufigen Treuhänders und der Beteiligung an den Verfahrenskosten durch den Schuldner sind umstritten.
Während die Union und die FDP eine Kostenbeteiligung durch die Schuldner begrüßen, sieht die SPD hier zumindest noch einen gewissen Diskussionsbedarf. Die LINKE hingegen lehnt eine Kostenbeteiligung strikt ab, auch die Grünen/Bündnis 90 sprechen sich deutlich dagegen aus.
Das Instrument des vorläufigen Treuhänders ist bei allen Fraktionen umstritten. Die Notwendigkeit einer Bestellung eines vorläufigen Treuhänders wird dabei teilweise ebenso wenig gesehen, wie dessen genaue Aufgabenstellung und Abgrenzung zur Schuldnerberatung. Alle Beiträge sprachen sich dafür aus, hier nochmals genau prüfen zu müssen, ob das Instrument sinnvoll ist.
Auch die Stärkung der Schuldnerberatung wurde mehrfach angesprochen und ausdrücklich betont. Notwendig sei dafür auch ein quantitativer Ausbau und eine stärkere Förderung der Schuldnerberatung. Die Antwort auf die sich daraus ergebende zwingende Frage, wie diese konkret gestaltet werden könnte,blieben jedoch alle Parteien wieder schuldig.
Abschließend wurde der Gesetzesentwurf in die zuständigen Ausschüsse überwiesen, federführender Ausschuss ist der Rechtsausschuss. Protokoll der Bundestagsdebatte vom 14.02.2008