Baden-Württemberg setzt auf Inkasso-Firmen zum Schuldeneintreiben

11.03.2008

Zukünftig wird die baden-württembergische Justiz säumige Schuldner mit Hilfe von privaten Inkasso-Unternehmen unter Druck setzen. Der Ministerrat von Baden-Württemberg hat am 11.03.2008 einen Gesetzesentwurf zum Datenschutz freigegeben, der die datenschutzrechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Beteiligung privater Unternehmen beim Forderungseinzug für die Justiz bilden soll. Wie der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) und Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) am Dienstag in Stuttgart mitteilten, sollen so ausstehende Gerichtskosten eingetrieben werden. Das Land könne und wolle es sich nicht leisten, Jahr für Jahr auf Beträge in Millionenhöhe zu verzichten. Deshalb werde dieses Pilotprojekt realisiert. Baden-Württemberg betritt mit dem auf zunächst drei Jahre befristeten Projekt Neuland.
Dabei gehe es um rund 25.000 Forderungen jährlich in Höhe von etwa 5 Millionen Euro, hinzu kämen ca. 15 Millionen Euro nicht gezahlter Gebühren aus den vergangenen drei Jahren. Von der Zusammenarbeit mit den privaten Inkasso-Partnern erhoffe man sich "deutliche Ergebnissteigerungen". Die Schuldner sollen aber vor Weitergabe der Daten an private Inkasso-Partner die Gelegenheit erhalten, die Schulden zu begleichen. "Wir werden mit offenen Karten spielen", sagte Goll.