Ministerin Zypries kündigt Nachbesserungen an

15.05.2008

Auf der Fachtagung der EFH Darmstadt (in Kooperation mit der LAG SB Hessen e.V. und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege Hessen e.V.) am 14.05.2008 zur geplanten Reform der Verbraucherinsolvenz hat Frau Zypries in ihrer halbstündigen Eingangsstellungnahme einige wichtige Positionsänderungen angekündigt:
Da die umfassende Aufklärung der Überschuldeten im Vorfeld einer Verbraucherinsolvenz (mit dem Ziel der Vermeidung der Insolvenz) die eigentliche Arbeit der B-Stellen darstelle, soll im Rahmen des § 305 InsO eine q u a l i f i z i e r t e Aussichtslosigkeitsbescheinigung erfolgen. 
Eine vorläufige Treuhänderschaft solle nur noch fakultativ erfolgen und in das Ermessen der Gerichte gestelllt werden; die Kritik aus Richterschaft und SB, dass die Prüffunktion und Unterlagenerstellung idR schon durch die Sb-Stellen erfolge, sei verstanden worden. 
Es soll weiterhin eine Kostenbeteiligung auch bei masselosen Verfahren erfolgen, wenn Schuldner die Kosten nicht aufbringen könnten, "müsse die Staatskasse einspringen". Bei SGB II-Empfängern sei das Existenzminimum bei 80 % des Regelsatzes anzusetzen, daher sei eine Eigenbeteiligung von 13 € monatlich im Rahmen von Mitwirkung und Mitverantwortung für das Verfahren zumutbar.In der Diskussion am Nachmittag wurde die Eigenbeteiligung von Ministerialrat Dr. Wimmer vom BMJ bei SGB II-Empfängern wieder etwas relativiert: "Alles ist im Fluss". 
Die problematische 60-Euro-Vergütung für Anwaltschaft und SB bei Ausstellung einer Aussichtslosigkeitsbescheinigung wurde aus dem Plenum angesprochen, da dies das Ende von Vorfeldberatung durch SB-Stellen bedeute. Auf Nachfrage von Frau Zypries ("was brauchen Sie?") wurde der Ministerin aus dem Plenum der Faktor 4 mit auf den Weg gegeben, da 250 € eine analoge Vergütung zu den Erstattungskosten des vorläufigen Treuhänder in IK-Verfahren darstellen. 
Die Verabschiedung des Reformentwurfs durch den Bundestag wird nach Meinung von Frau Zypries nach der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.