Verbraucherzentrale Bundesverband erwirkt Urteil gegen Kreditvermittler

29.07.2008

Eine Taktik von zahlreichen Kreditvermittlern ist es, Verbraucher zum Abschluss von Zusatzprodukten, wie Versicherungen, Investmentfonds oder stillen Gesellschaftsbeteiligungen zu drängen. Dabei erwecken sie den Eindruck, dass die Antragsteller so ihre Chance auf einen Kredit erhöhen können. So hatte ein Kreditvermittler in mehreren Schreiben seinen Kunden empfohlen, neben einem Kreditvertrag zusätzliche Verträge abzuschließen, zum Beispiel Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherungen. Später lehnen sie ihren Kreditantrag unter fadenscheinigen Begründungen ab, fordern aber eine hohe Aufwandserstattung. Dagegen hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) geklagt und jüngst vor dem Landgericht Stuttgart Recht bekommen. Das Gericht sieht in der Praxis einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und untersagte der Firma den Versand solcher Schreiben (LG Stuttgart, Urteil vom 18.06.2008, Az.: 37 O 30/08 KfH, nicht rechtskräftig). 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, die gesetzlichen Regeln für Kreditvermittler zu verschärfen. Anbieter sollen demnach nur dann eine Auslagenerstattung verlangen dürfen, wenn sie tatsächlich einen Kredit vermittelt haben. Außerdem müsse der Gesetzgeber definieren, wer eine solche Dienstleistung anbieten darf und wer nicht. "Im Moment kann sich jeder Laie mit einer einfachen Gewerbeerlaubnis zum Kreditvermittler erklären. Das macht es Betrügern leicht", so Manfred Westphal, Finanzexperte des vzbv."