Stellungnahme der AG SBV zum geplanten Bericht der Bundesregierung zum Thema Recht auf ein Girokonto für jedermann

16.09.2008

Die Bundesregierung wird im November einen aktualisierten Bericht zur Umsetzung der ZKA-Empfehlung der Bankenverbände zur Einrichtung von Girokonten für jedermann veröffentlichen. Zuvor waren die verschiedenen Verbände zum vierten Male aufgefordert, zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Der AK Girokonto der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat dazu eine Stellungnahme mit umfangreichen Dokumentationen veröffentlicht.
Es wird zum wiederholten Male feststellt, dass die Empfehlung des Zentralen Kreditauschusses (ZKA) der Bankenverbände völlig unzureichend umgesetzt wird. Auch 13 Jahre nach deren Verabschiedung hängt es ausschließlich vom Wohlwollen der einzelnen Banken und Sparkassen und deren Filialen ab, ob ein entsprechendes Girokonto eingerichtet wird bzw. auch nach Kontopfändungen weitergeführt wird. Im Falle von Kündigungen erfolgt teilweise keine transparente Begründung; auf die Möglichkeit sich bei einem Ombudsman zu beschweren wird weitgehend nicht hingewiesen. Zudem werden Konten zu höheren Gebühren und nur mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten geführt. Fazit: Die Banken und deren Verbände haben es trotz des entsprechenden Drängens von Verbraucher- und Schuldnerberatungsverbänden bis hin zur Bundesregierung hartnäckig unterlassen, ihrer Selbstverpflichtung eine entsprechende Verbindlichkeit zu geben. Deshalb wird weiterhin die Einführung eines gesetzlich verbrieften Rechts auf ein Girokonto gefordert.
Zur Unterstützung der Forderung der AG SBV sind Betroffene wie Schuldnerberatungsstellen aufgerufen, sich auf der Grundlage der Stellungnahme mit den örtlichen Bundestagsabgeordneten in Verbindung zu setzen.
 Stellungnahme der AG SBV