Beitreibung

22.06.2012

Vollstreckung von Geldleistungsansprüchen der öffentlichen Hand (Steuern, Gebühren, Beiträge) gerichtet sind. Die Vollstreckung erfolgt durch eigene Vollstreckungsbehörden (z.B. durch das Hauptzollamt bei Forderungen der Agentur für Arbeit).