Justizminister starten Bundesratsinitiative zur "Modernisierung" des Pfändungsschutzrechtes

06.11.2009

Auf der Herbstkonferenz der Justizministerkonferenz am 05.11.2009 in Berlin haben die Justizminister der Länder beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Pfändungsschutzrechtes als Bundesratsinitiative in den Deutschen Bundestag einzubringen.
Der Entwurf dieses "Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes" (GNeuMoP) liegt in seinen Grundzügen bereits seit dem Jahr 2008 vor. Er sieht unter anderem eine vollständige Überarbeitung und Novellierung der Bestimmungen zum Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen in der Zivilprozessordnung (ZPO) vor (§ 850ff. ZPO). Unter anderem soll der Katalog der unpfändbaren oder nur bedingt pfändbaren Bezüge stark modifieziert, d.h. eingeschränkt werden. Auch der § 850c ZPO (Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen) soll in seiner Struktur an das Sozial- und Wohngeldrecht angepasst werden. Richtschnur für den Pfändungsfreibetrag sollen demnach zukünftig die Regelsätze des SGB II und die Höchstgrenzen des Wohngeldgesetzes werden. Darüber hinaus sollen einige Bestimmungen zur Sachpfändung, insbesondere der § 811 ZPO, an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden.
Entwurf eines "Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes" (GNeuMoP)"
GNeuNoP-Vergleichsrechner (Downloadmöglichkeit)