Zum pfändbaren Betrag bei Abtretung von Arbeitseinkommen und Ansprüchen auf Leistungen nach SGB
19.11.2009
Die vollstreckungsrechtliche Vorschrift über die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Ansprüchen auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch ist bei der Bestimmung des pfändbaren Betrages im Rahmen der Abtretung derartiger Forderungen entsprechend anzuwenden. BGH, Beschluss vom 19.05.2009, IX ZR 37/06