Bedenken der Caritas-Schuldnerberatungsstellen gegenüber Revolving-Kreditkarten

19.12.2009

Wer in Deutschland mitWer in Deutschland mit einer Kreditkarte bezahlt, benutzt in den meisten Fällen eine "Charge"- oder "Debit"- Karte, in Fachkreisen auch "unechte" Kreditkarte genannt. Sie ist mehr ein bequemes Zahlungsmittel als ein tatsächliches Darlehen. Die Beträge, die mit der Karte ausgegeben werden, werden gesammelt und am Monatsende vom Girokonto abgebucht. Das Kreditkartenkonto ist dann ausgeglichen. Revolving-Karten, die in USA und Großbritannien weit verbreitet sind, funktionieren anders: der Karteninhaber zahlt monatlich nur einen Teilbetrag zurück (bei der Postbank etwa, kann man auswählen zwischen 5 %, 10 %, 20 % oder 50 % der angesammelten Beträge). Der Rest kommt auf ein Extra-Kreditkartenkonto, so dass der Kunde den vollen Kreditverfügungsrahmen wieder zur Verfügung hat. Auf das Kreditkartenkonto müssen dann Zinsen bezahlt werden, die zwischen 14 % und 20 % betragen können.Aus Sicht der Schuldnerberatung ist zu befürchten, dass potentielle Kunden von diesem bequem erscheinenden Angebot zunächst verlockt werden. Sie werden dann allerdings schnell den Überblick verlieren, müssen die hohen Sollzinsen zahlen und erschweren damit ihre möglicherweise schon schwierige finanzielle Situation weiter.Die Arbeitsstelle der verbandlichen Caritas für Sozialberatung für Schuldner unterstützt daher die Forderungen der Liga der Wohlfahrtsverbände in Rheinland Pfalz, dem Verbraucherzentrale Bundesverband, dem DGB und auch der Rheinland-Pfälzischen Sozialministerin Malu Dreyer, dass der mit der Zahlung per Kreditkarte verbundene Kredit nicht länger als vier Monate laufen darf und dass das Angebot der Revolving-Kreditkarten nur von zertifizierten und unter Aufsicht stehenden Banken und Sparkassen ausgeführt und ausgegeben werden darf