Auch selbstständig Tätige müssen regelmäßige Zahlungen an den Treuhänder leisten
06.08.2012
Der selbständig tätige Schuldner, dem die Restschuldbefreiung angekündigt ist, hat in regelmäßigen Abständen, zumindest jährlich, Zahlungen an den Treuhänder zu erbringen. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - IX ZB 188/09