SCHUFA-Auskunft ab demnächst einmal jährlich kostenfrei

04.02.2010

Wie alle Auskunfteien muss auch die SCHUFA ab dem 01.04.2010 auf Verlangen jedem Verbraucher einmal jährlich eine kostenfreie Übersicht über die bei ihr gespeicherten Daten geben. Grundlage dafür ist das geänderte Bundesdatenschutzgesetz.
Den Auskunftsantrag können Verbraucher telefonisch (01805-72 48 32), über das Internet (www.meineSchufa.de) oder in Servicezentren in 14 Städten stellen. Die Übersicht über die gespeicherten Daten wird dann dann direkt online oder per Brief, nicht aber in den Schufa-Büros vor Ort erteilt. Unklar ist demnach, inwieweit sich die kostenlose Auskunft von den kostenpflichtigen Diensten unterscheiden wird, die die Schufa auch weiterhin - und auch nicht nur einmal jährlich - anbietet.