Ab 01.04.2010: Kostenloses Auskunftsrecht gegenüber Auskunfteien

01.04.2010

Am 01.04.2010 tritt das geänderte Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. In Zukunft hat jeder Bundesbürger das Recht, einmal jährlich von allen Auskunfteien eine kostenfreie Auskunft über alle über ihn gespreichterten Daten zu erhalten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat dazu eine interessante Informationseite ins Internet gestellt, einschließlich diverser Musterbriefe für die wichtigsten Auskunfteien und rät allen Verbrauchern, Ihr Recht auf Auskunft zukünftig wahrzunehmen. Informationen des Bundesdatenschutzbeauftragten