Regierung hegt Bedenken gegen Gesetzentwurf zur Eindämmung der Prozesskostenhilfe

09.04.2010

Die Bundesregierung hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (17/1216). Dies betrifft vor allem die geplante Eigenbeteiligung der Bedürftigen an den Prozesskosten, wie aus der Stellungnahme der Regierung hervorgeht. Pressemitteilung des Deutschen Bundestages