Bundesrat: Gerichtsvollzieherwesen privatisieren

10.04.2010

Der Bundesrat möchte das Gerichtsvollzieherwesen privatisieren. Zwangsvollstrecker sollen dann auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht arbeiten, schreibt die Länderkammer in einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (17/1210). Dazu sei eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Ein neuer Artikel 98 a soll in die Verfassung eingefügt werden. Dieser sagt aus, dass auch die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen auf Personen, die nicht Angehörige des öffentlichen Dienstes sind, übertragen werden kann. Pressemitteilung des Deutschen Bundestages