GNeuMoP: Bundesregierung äußert Bedenken

22.06.2010

Wie vom Grundgesetz vorgesehen, hat die Bundesregierung den vom Bundesrat beschlossenen "Gesetzesentwurf zur Neuordnung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)" als Drucksache 17/2167 am 16.06.2010 zusammen mit einer Stellungnahme in den Bundestag eingebracht.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung zwar grundsätzlich das Ziel des Gesetzes, "das Pfändungsschutzsystem der Zivilprozessordnung moderner, transparenter und effektiver zu gestalten", äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.
Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen führe in vielen Fällen zu einer Absenkung des zum Leben verbleibenden Einkommens. "Der verringerte Abstand zwischen pfändungsfreiem Einkommen und Sozialleistungen führt bei einem Großteil der gering verdienenden Schuldner dazu, dass sie es nicht als 'lohnend' empfinden, einer Beschäftigung nachzugehen".
Außerdem führten die neuen Regelungen zu einer nicht hinnehmbaren Benachteiligung von Unterhalts- und Deliktgläubigern, die wesentlich geringere Möglichkeiten hätten, in den Vorrechtsbereich zu pfänden. Dies gehe zu Lasten der Unterhaltsvorschusskassen.
Weiter sei der vorgelegte Gesetzesentwurf konzeptionell nicht mit der in wenigen Tagen in Kraft treten Reform des Kontopfändungschutzes vereinbar.
Im übrigen führe die Abkehr von einer einheitlichen Lohnpfändungstabelle hin zu einer Regionalisierung zu einer Verkomplizierung und Missbrauchsanfälligkeit des Pfändungsschutzsystems. Unterschiedliche Pfändungsfreigrenzen könnten zu einem Gefühl der Ungerechtigkeit beitragen.
Die gesamte Stellungnahme der Bundesregierung kann im Gesetzesentwurf ab Seite 53 nachgelesen werden.
Gesetzesentwurf zur Neuordnung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP) vom 16.06.2010