Freibeträge für Prozesskostenhilfe bleiben unverändert

30.06.2010

Das Bundesministerium der Justiz hat durch die Prozesskostenhilfebekanntmachung vom 10.06.2010 (BGBl. I S. 795) die Freibeträge für die Prozesskostenhilfe festgesetzt. Für den Zeitraum vom 01.07.2010 bis 30.06.2010 bleiben Sie unverändert. Freibeträge für Beratungs- und Prozesskostenhilfe