Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens für (ehemals) Selbständige
18.07.2014
Link zur Justiz NRW
Zu Regelinsolvenzverfahren für Selbständige und ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen gibt es noch keinen Formularzwang.
Die Justiz NRW hat hierfür diese Formulare entwickelt sowie auch Vordrucke zur
Verfahrenskostenstundung.