Kein allgemeines Aufrechnungsverbot für Insolvenzgläubiger in der Wohlverhaltensperiode
21.07.2005
BGH, Beschluss vom 21.07.2005 - IX ZR 115/04
BGH, Urteil vom 21.7.2005 – IX ZR 115/04
Leitsatz:
a) Die Abtretung der Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder erfaßt nicht den Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Einkommensteuerzahlungen.
b) In der Wohlverhaltensperiode besteht kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger.
Urteil im Volltext