Keine Vollstreckung in Schuldnervermögen während Wohlverhaltensperiode bei privater Insolvenz
13.07.2006
BGH, Urteil vom 13.07.2006, IX ZB 288/03
Leitsatz:
Im Restschuldbefreiungsverfahren bei privater Insolvenz gilt das Vollstreckungsverbot während der Laufzeit einer Abtretungserklärung auch für die Insolvenzgläubiger, die am Insolvenzverfahren nicht teilgenommen haben und die der Schuldner nicht in das Vermögensverzeichnis aufgenommen hat. Dadurch soll der Neuerwerb des Schuldners, der nicht an den Treuhänder abgetreten oder an diesen herauszugeben ist, dem Zugriff der Insolvenzgläubiger entzogen werden.