Pflicht des Treuhänders zur Berechnung des Pfändungsbetrages
07.04.2011
BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZB 40/10
Sieht der Treuhänder im Fall eines abhängig beschäftigten Schuldners von der gesetzlich gebotenen Offenlegung der Abtretungsanzeige gegenüber dessen Arbeitgeber ab, hat er die vom Schuldner abzuführenden Beträge eigenverantwortlich zu berechnen und monatlich einzuziehen.
BGH, Beschluss vom 7. April 2011 - IX ZB 40/10