Feststellung einer titulierten Forderung zur Insolvenztabelle auch ohne Vorlage des Titels möglich
01.12.2005
BGH, Beschluss vom 01.12.2005, IX ZR 95/04, ZVI 2006, 26
Leitsatz:
Die Feststellung der titulierten Forderung zur Insolvenztabelle setzt die Vorlage des Originaltitels weder im Prüfungstermin noch im Feststellungsrechtsstreit voraus.