Nachtragsverteilung bei überraschendem Übererlös durch absonderungsberechtigten Gläubiger

01.02.2005

BGH, Beschluss vom 01.12.2005, IX ZB 17/04, ZVI 2006, 24

Leitsätze:

 

  1. Die Anordnung der Nachtragsverteilung ist auch im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig.
  2. Gegenstände der Masse werden dann nachträglich ermittelt, wenn ein absonderungsberechtigter Gläubiger einen zunächst nicht erwarteten Übererlös erzielt. 

BGH, Beschluss vom 01.12.2005, IX ZB 17/04, ZVI 2006, 24