Kündigung der Mitgliedschaft in einer Genossenschaft durch den Treuhänder

17.09.2009

BGH, Urteil vom 17.09.2009, IX ZR 63/09

Leitsätze:
1. Das Recht, in der Insolvenz des Mitglieds einer Genossenschaft die Mitgliedschaft mit dem Ziel zu kündigen, den zur Insolvenzmasse gehörigen Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens (§ 73 GenG) zu realisieren, steht dem Insolvenzverwalter zu. 
2. Eine analoge Anwendung von § 109 Abs. 1 Satz 2 InsO ist unter dem Gesichtspunkt verfas-sungskonformer Auslegung im Blick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht geboten. 
BGH, Urteil vom 17.09.2009, IX ZR 63/09, ZInsO 45/2009, 2104, ZVI 2009, 448