Einkommensteuernachzahlungen für Lohneinkünfte während eines Insolvenzverfahrens sind keine Masseverbindlichkeit
27.07.2011
Bundesfinanzhof, Urteil vom 27.07.2011, VI R 9/11
Leitsätze:
- Einkommensteuernachzahlungen, die der nichtselbstständig tätige Insolvenzschuldner leisten muss, begründen grds. auch dann keine Masseverbindlichkeit, wenn der pfändbare Teil des Erwerbseinkommens zur Masse gelangt ist.
- Das Recht zur Wahl der Lohnsteuerklasse geht auch im Insolvenzverfahren nicht auf den Insolvenzverwalter über, sondern verbleibt beim Insolvenzschuldner.