Kraftfahrzeugsteuer als Masseverbindlichkeit

13.04.2011

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.04.2011, II R 49/09

Leitsatz: 
Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist. 
BFH, Urteil vom 13.04.2011, II R 49/09, ZInsO 48/2011, 2188